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Shoppen im Internet
Unter der Bezeichnung „ebay“ hat sich eine neue Art des Einkaufens und Verkaufens im Internet entwickelt. Millionenfach kommen bei Auktionsplattformen wie z.B.
ebay
bestauktion
pfennigbasar
atrada
und vielen anderen Anbietern Kaufverträge zwischen völlig fremden Menschen zustande, die sich nie begegnen und nur per e-mail Kontakt zu einander aufnehmen.
Was gilt es zu beachten, damit man bei solchen Einkäufen keinen Schaden erleidet?
Welche Spielregeln sollte man kennen?
Der Artikel, um den es geht sollte möglichst genau beschrieben sein.
Denn anders als im Geschäft kann man die Ware weder ausprobieren noch anprobieren. Bei privaten Anbietern von gebrauchten Sachen kann man auch nach einem Kaufbeleg mit dem ursprünglichen Preis fragen.
Der Verkäufer ist an Preis gebunden, den er selber als Mindestpreis am Anfang festgesetzt hat. Allerdings hofft jeder Verkäufer im Rahmen der "Versteigerung" seines Angebotes einen höheren Preis erzielen zu können, indem mögliche Käufer einen höheren Preis bieten.
Im Prinzip werden die angebotenen Waren versteigert. Die Versteigerung bewegt sich in vorher festgelegten Zeitgrenzen.
Der Verkäufer bezahlt eine Gebühr an das Auktionshaus für das Einstellen ins Internet und meistens ca. 5% Provision bei Verkauf.
Der Käufer bezahlt zusätzlich die Versandkosten.
Wenn man mitsteigern möchte, sollte man für sich selber verbindlich eine Höchstgrenze festsetzen und nicht aus falsch verstandenem sportlichen Ehrgeiz beliebig mitsteigern.
Es ist sinnvoll sich vorher nach realen Preisen in Geschäften oder beim Versandhandel zu erkundigen um einen Vergleichsmaßstab zu haben.
Gewerbliche Anbieter sind zu zwei Jahren Gewährleistung verpflichtet.
Bei gewerblichen Anbietern hat der Käufer auch ein Widerspruchsrecht innerhalb von 14 tagen, kann also vom Kaufvertrag zurücktreten.
Die meisten Verkäufer verlangen dass zuerst das Geld überwiesen wird und liefern dann erst die Ware aus. Sicherer für den Käufer wäre es eigentlich die Rechnung erst nach dem Erhalt der Ware zu bezahlen – das akzeptieren die meisten Verkäufer aber nicht. Wenn es um größere Beträge geht kann man z.B. bei ebay auch über ein sogenanntes Treuhandkonto bezahlen. Das ist für den Käufer sicherer.
Wichtig ist, dass das Mitwirken von Kindern und Jugendlichen zwischen 7 und 18 Jahren im Interneteinkauf nur mit Einwilligung der Eltern rechtswirksam ist.
Käufer und Verkäufer können im Internet Bewertungen übereinander abgeben. Man kann sich diese Bewertungen auch anschauen und prüfen, ob der Anbieter als seriös bewertet wird oder andere Kunden schlechte Erfahrungen gemacht haben. Wer viele negative Bewertungen bekommen hat, wird als Geschäftspartner nicht weiter in Frage kommen.
Es empfiehlt sich den Einkauf per Internet zunächst mit kleineren Beträgen auszuprobieren. Eltern sollten dies gemeinsam mit ihren Kindern und Jugendlichen tun, damit man die Nutzung gemeinsam einüben kann.
Johannes Böhnke, Diplom-Sozialpädagoge, Diözesan-Caritasverband Köln

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